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   OLG Frankfurt, 18.12.1987 - 20 W 420/87   

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https://dejure.org/1987,9064
OLG Frankfurt, 18.12.1987 - 20 W 420/87 (https://dejure.org/1987,9064)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.1987 - 20 W 420/87 (https://dejure.org/1987,9064)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 1987 - 20 W 420/87 (https://dejure.org/1987,9064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 247
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95

    Bestimmtheit einer Reallast

    Es genügt, wenn Art, Gegenstand und Umfang der Leistung aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind; diese Umstände können auch außerhalb der Grundbucheintragung und der Eintragungsbewilligung liegen, sofern sie nachprüfbar sind und auf sie im Grundbuch oder in der Eintragungsbewilligung hingewiesen wird (BayObLG MittRhNotK 1987, 280, 281; BayObLGZ 1953, 200, 205; OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 247 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1990, 218 ) bzw. sie dort angedeutet sind (BGHR § 1108 Abs. 1 BGB Altenteil 2; BGH MittBayNot 1995, 457 ).

    Die Abstellung auf die Standesgemäßheit ermöglicht eine nachprüfbare Bestimmung des Umfangs der Realleistung (vgl. BayObLGZ 1953, 200, 201; BayObLG MittRhNotK 1987, 280, 281; OLG Frankurt Rpfleger 1988, 247 ; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 10. Aufl., Rn. 1297).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90

    Bestimmbarkeit der durch eine Reallast gesicherten Unterhaltsleistungen

    Zutreffend ist auch die Feststellung, daß Leistungen der hier in Rede stehenden Art ("Unterhalt im Notfalle") durch eine Reallast abzusichern sind und daß es für die erforderliche Bestimmtheit einer Reallastgenügt, wenn der Geldwert der aus dem Grundstück zu entrichtenden wiederkehrenden Leistungen nach Art und Gegenstand sowie Umfang bestimmbar ist, wobei auch außerhalb der Grundbucheintragung und der Eintragungsbewilligung liegende Umstände herangezogen werden können, soweit sie nachprüfbar sind und auf sie im Grundbuch oder in der Eintragungsbewilligung hingewiesen ist (OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 247; Haegele/Schöner/Stöber, GBR, 9. Aufl., Rd.Nr. 1297).

    stimmbar ist als das in der obergerichtlichen Rspr. (vgl. BayObLGZ 1953, 200 = DNotZ 1954, 98 ; BayObLG MittRhNotK 1987, 280; OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 247 ) für hinreichend bestimmbar gehaltene Anknüpfungsmerkmal des "standesgemäßen Unterhalts".

  • LG Köln, 03.04.1990 - 11 T 76/90

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung für einen unbedingten

    Zutreffend ist auch die Feststellung, daß Leistungen der hier in Rede stehenden Art ("Unterhalt im Notfalle") durch eine Reallast abzusichern sind und daß es für die erforderliche Bestimmtheit einer Reallast genügt, wenn der Geldwert der aus dem Grundstück zu entrichtenden wiederkehrenden Leistungen nach Art und Gegenstand sowie Umfang bestimmbar ist, wobei auch außerhalb der Grundbucheintragung und der Eintragungsbewilligung liegende Umstände herangezogen werden können, soweit sie nachprüfbar sind und auf sie im Grundbuch oder in der Eintragungsbewilligung hingewiesen ist (OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 247; Haegele/Schöner/Stöber, GBR, 9. Aufl., Rd.Nr. 1297).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das in der notariellen Urkunde gewählte Kriterium des "hergebrachten Lebensaufwandes" weniger bestimmbar ist als das in der obergerichtlichen Rspr. (vgl. BayObLGZ 1953, 200 ; BayObIG MittRhNotK 1987, 280 ; OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 247 ) für hinreichend bestimmbar gehaltene Anknüpfungsmerkmal des "standesgemäßen Unterhalts".

  • BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93

    Anforderungen an Bestimmbarkeit einer Reallast

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  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 76/93

    Bestimmtheit einer Reallast

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